Großes Interesse an Statusseminar zur RVR im Rahmen der 4. KWF-Thementage

27 September, 2017 | Presse

Etwa 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen am 27.09.2017 die Gelegenheit wahr, sich im Rahmen eines Statusseminars über den aktuellen Stand zur Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) zu informieren. Schwerpunkt bildete hierbei die Thematik der Holzvermessung und die damit verbundene Arbeit der Projektgruppe „Holzvermessung“ des vom Bundeswirtschaftsministerium bestellten Regelermittlungsausschusses (REA) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).

Als Fazit zum bisherigen Umsetzungsprozess, der unter anderem durch Betriebsbefragungen von Seiten des Ständigen Ausschusses (StA) zur RVR begleitet wurde, legte Dr. Järmo Stablo aus der Geschäftsstelle des StA RVR dar, dass das Regelwerk in der Branche bereits vielen Rohholzgeschäften zu Grunde liegt. Vor allem in den öffentlichen Forstbetrieben ist eine hohe Durchdringung zu beobachten. Die RVR wird von Anwendern mehrheitlich positiv bewertet, wobei sie von Rohholznachfragen primär im Bereich des Nadelstammholzes kritischer beurteilt wird.

An Punkten, zu denen das Regelwerk (noch) keine praxistauglichen, akzeptierten Regelungen bietet, wird ab Herbst 2017 gearbeitet. Mit zeitnahen Ergebnissen ist für die Qualitätssortierung von Laubholz zu rechnen. Dass zudem die Berücksichtigung der zu erwartenden Ergebnisse aus dem PTB/REA-Prozess zur Holzvermessung ein großes Arbeitspaket bei der Weiterentwicklung der RVR darstellen wird, zeigte die teils kontrovers geführte Podiumsdiskussion unter Branchenvertretern eindrücklich.

Das Podium wurde besetzt durch Lutz Freytag (Bundesforst und Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V.), Martin Hasselbach (Waldbesitzerverband Brandenburg e.V.), Lars Schmidt (Bundesverband Deutsche Säge- und Holzindustrie e.V.), Daniel Tränkl (UPM GmbH und Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e.V.) sowie Dr. Udo Hans Sauter (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg). Prof. Dr. Tobias Cremer (Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde) moderierte die Diskussion.

Einigkeit bestand dahingehend, dass für die in den entsprechenden Arbeitskreisen entwickelten so genannten „PTB-Anforderungen“ zu fotooptischen Messsystemen, Holzvollerntern und Rundholzvermessungsanlagen eine Paketlösung angestrebt wird. Ebenfalls einig waren sich die Diskutanten in Bezug auf wichtige grundlegende Eigenschaften von Vermessungsverfahren: Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Verlässlichkeit.

Ergänzt und betont wurde von der Abnehmerseite, dass auch die Genauigkeit der Messverfahren ein zentrales Kriterium dafür darstelle, ob Messverfahren geeignet für das zu vermessende Gut seien. Entsprechend werden gegenwärtig im PTB/REA-Prozess für fotooptische und Holzvollernter-Messsystemen Genauigkeitsanforderungen der Messungen noch diskutiert.

Bei den Rundholzvermessungsanlagen besteht weiterhin Beratungsbedarf darüber, unter welchen Bedingungen eine neue Variante der Bestimmung des Mittendurchmessers in die PTB-Regelwerke Eingang finden kann. Bei dieser wird im Vergleich zum Status quo im Durchschnitt ein kleinerer Durchmesser ermittelt, der in die Volumenberechnung Eingang finden könnte. Gleichzeitig ist diese Messung im Gegensatz zum etablierten Verfahren reproduzierbar. Die Konformitätsbewertung dieses Verfahrens und entsprechende Anpassung der Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz (RVWV) hätte auch Auswirkungen auf die RVR, da sie die RVWV miteinschließt. In Bezug auf diesen Themenkomplex ist es für die Sägeindustrie vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs, in dem sich die Betriebe in Deutschland befinden, bedeutsam, auch bei der Werksvermessung über die deutschen Grenzen hinauszublicken und sich dem dort in Verwendung befindlichen vorgenannten Verfahren der Mittendurchmesserermittlung (so genannte „rotierenden Kluppe“) anzunähern.

Aus Perspektive der Forstbetriebe werden damit die heutigen technischen Möglichkeiten der Werkseingangsvermessung von Stammholz nicht ausreichend ausgeschöpft, weshalb beide Branchenteile vereinbart haben, zu einem späteren Zeitpunkt auch an einer PTB-Anforderung für eine Volumenmessmaschine zu arbeiten, bei der nicht wie bisher, einzelne Längen ermittelt und daraus ein Volumen berechnet, sondern direkt ein Volumen gemessen würde. Neben dieser Weiterentwicklung der Werkseingangsvermessung plädiert die Forstseite auch für eine Stärkung der Vermessung am Ort des Eigentumsübergangs und in diesem Zusammenhang vor allem für die Nutzung fotooptischer Messsysteme in der Waldvermessung, die im Vergleich zur händischen Poltervermessung eine wesentlich höhere Effizienz aufweisen würden.

Aus Sicht der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA), deren Aufgabe im PTB/REA-Prozess gegenwärtig darin besteht, Hintergrundinformationen für die Entscheidungsfindung zu liefern, sind zentrale Argumente in Bezug auf das Für und Wider fotooptischer Messsysteme weitgehend ausgetauscht und auch in Bezug auf die weiteren zur Diskussion stehenden Verfahren werden vor allem holzmarktpolitische Aspekte dafür verantwortlich gesehen, dass die Einigung der Branchenpartner noch aussteht. Vor allem in Bezug auf die Rundholzvermessungsanlagen sei nun die Herstellung von Transparenz über die Einflussgrößen auf das Messergebnis und die anschließende Volumenermittlung zentrale Voraussetzung für eine Kompromissfindung der Branchenpartner, wozu die FVA beitragen werde.

Trotz des langwierigen Einführungsprozesses der RVR und der anstehenden Weiterentwicklung mit absehbaren Herausforderungen unter anderem bei der Integration neuer Messverfahren versprach der Waldbesitzerverband Brandenburg sich auch in Zukunft für die Umsetzung der RVR in diesem Bundesland einzusetzen, denn grundsätzlich sei ein solches Regelwerk für die Branche in Deutschland zwingend notwendig. Ziel sei es, dass zukünftige Generationen von in der Branche Beschäftigten im Rückblick sagen könnten: „Das habt ihr damals trotz aller Geburtsschwierigkeiten gut gemacht.“

Kontakt:

Dr. Järmo Stablo

E-Mail: sta-rvr@rvr-deutschland.de

Webseite: www.rvr-deutschland.de

Hintergrundinformationen zum Ständigen Ausschuss und der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR):

Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den beiden Dachverbänden der Forst- und Holzwirtschaft – dem Deutschen Forstwirtschaftsrat e. V. (DFWR) und dem Deutschen Holzwirtschaftsrat e. V. (DHWR) – welche zusammen die Plattform Forst und Holz bilden. Die RVR regelt die Sortierung und Vermessung von Rohholz sowie die damit zusammenhängenden Begriffsdefinitionen bundeseinheitlich auf privatrechtlicher Basis. Die Plattform Forst und Holz richtete mit Unterzeichnung der RVR einen Ständigen Ausschuss (StA RVR) ein, der sich paritätisch aus Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft zusammensetzt. Der StA RVR bewertet neue technische Entwicklungen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrungen und entwickelt die RVR bei Bedarf kontinuierlich weiter. Die Arbeit des StA RVR wird nachvollziehbar dokumentiert und ist öffentlich einsehbar auf folgender Webseite: www.rvr-deutschland.de

Hintergrundinformationen zum Thema Holzvermessung:

Für die Ermittlung von Messgrößen zur Verwendung im geschäftlichen Verkehr – also auch für den Handel mit Rohholz – gelten seit 2015 neue gesetzliche Regelungen. Danach ermittelt der vom Bundeswirtschaftsministerium bestellte REA die auf der Grundlage des Standes der Technik geltenden Regeln, Erkenntnisse und technischen Spezifikationen für Messgeräte, für Verfahren der Konformitätsbewertung sowie Anleitungen für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden. An diesem Prozess sind die Stakeholder zu beteiligen. Der REA gründete 2015 eine eigene Projektgruppe „Holzvermessung“ aus benannten Experten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), der Forst- und Holzbranche, der Eichbehörden und von Geräteherstellern. Vorsitz und Geschäftsstelle des REA und der Projektgruppe werden von der PTB wahrgenommen. Gegenstand der Arbeit sind u.a. Rundholzvermessungsanlagen, fotooptische Messsysteme für Holzpolter und die Harvestervermessung.

Im Jahr 2016 richtete der StA RVR eine Arbeitsgruppe ein, die eine Integration von relevanten konformitätsbewerteten Messgeräten und Verfahren sowie Anpassungen der RVR auf Basis eventueller Änderungen der Rechtslage sicherstellen soll. Die Arbeitsgruppe fungiert als Schnittstelle zwischen dem StA RVR und der Projektgruppe des REA.

Zusatzinformationen zur Plattform Forst & Holz:

Die Plattform Forst & Holz wurde im Mai 2007 vom Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) und dem Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) ins Leben gerufen und vertritt die gesamte Holzwirtschaftskette vom Wald bis zum Endprodukt. Mit einem jährlichen Gesamtumsatz von 181 Mrd. Euro, rund 128.000 Unternehmen und 1,1 Mio. Beschäftigten hat die holzbasierte Wertschöpfung einen hohen Stellenwert für die Wirtschaftskraft und die Beschäftigung in Deutschland und gilt als eine der Schlüsselbranchen insbesondere im ländlichen Raum.

Kontakt Plattform Forst & Holz

Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V.

Geschäftsführer Wolf Ebeling

Claire-Waldoff-Straße 7

10117 Berlin

Tel. 030-31904 560

Fax 030-31904 564

E-Mail: info@dfwr.de

Website: www.forstundholz.net

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