RVR: neue Tabellen zur Laubholzsortierung veröffentlicht

4 Juli, 2018 | Presse

Die Plattform Forst und Holz und der Ständige Ausschuss zur RVR haben heute überarbeitete Tabellen zur Qualitätssortierung von Eichen- und Buchen-Stammholz für die kommende Laubholz-Saison veröffentlicht. Unter anderem wurde bei Eiche die Abgrenzung zwischen den Qualitätsklassen B, C und D anhand verschiedener Kriterien spezifiziert sowie bei Buche die Regelung zum Rotkern klargestellt. Die neuen Sortiertabellen sind ab sofort gültig.

Die RVR wurde so konzipiert, dass eine fachliche Weiterentwicklung durch den Ständigen Ausschuss (StA) zur RVR und die Plattform Forst und Holz erfolgen kann. Eine solche Weiterentwicklung hat nun beim Laubholz stattgefunden. Seit Einführung der Rahmenvereinbarung Ende 2014 wurden Rückmeldungen zur Praktikabilität, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Qualitätssortierung beim Laub-Stammholz von der Geschäftsstelle des StA gesammelt und aufbereitet. Auf dieser Basis hat die Arbeitsgruppe Laubholz des StA unter Einbeziehung weiterer Vertreter der Forst- und Holz-Branche die entsprechenden Tabellen überarbeitet.

Mit Beschluss vom 4. Juli 2018 empfahl der StA der Plattform Forst und Holz die Veröffentlichung der Änderungen zur kommenden Laubholz-Saison. Die Plattform folgte nun dieser Empfehlung, womit die Änderungen ab sofort Gültigkeit besitzen.

Eiche

Für die Eiche wird die Abgrenzung zwischen den Qualitätsklassen C und D über das Kriterium der Äste deutlicher. Stammtrockenheit wird eindeutig in einer eigenen Tabellenzeile geregelt. Schlag/Fällungsschäden wurden als Qualitätsmerkmal ergänzt. Nägel und Insektenfraßgänge im Holz der Qualitätsklasse B sind deutlicher von der Qualitätsklasse C abgegrenzt.

Buche

Für die Buche wird in den neuen Tabellen die Abgrenzung zwischen den Qualitätsklassen C und D über das Kriterium der überwallten Äste deutlicher. Beim Qualitätsmerkmal der Schlag/Fällungsschäden werden in Qualitätsklasse A frische Schäden, die aus der aktuellen Bearbeitung des Holzes (Fällung, Rückevorgang) stammen, als zulässig erklärt. Damit gilt hier die Regelung analog zur Sortierung der Eiche. Unklar war bisher, ob ein Rotkern von 60 Prozent oder mehr bei Stämmen, die äußerlich B-Qualität aufweisen, die Einwertung in die Qualitätsklasse D zur Folge hat. Dies wurde folgendermaßen klargestellt: Bei Rotkern bis 33 Prozent des Stirnflächendurchmessers handelt es sich um Holz der Qualitätsklasse B. Wenn der Rotkern mehr als 33 Prozent und weniger als 60 Prozent aufweist, wird dieses Holz mit „B-Rot1“ bezeichnet. Ist der Rotkern größer als 60 Prozent, kann das Holz mit „B-Rot2“ bezeichnet werden. Dieses Spezialsortiment ist insbesondere für Schäler bedeutsam.

Klaus Jänich und Wolf-Georg Fehrensen als Vorsitzende des StA zeigten sich sehr erfreut, dass der erste Schritt in der Weiterentwicklung der RVR mit der Veröffentlichung der Änderungen im Laubholz gelungen sei.

Aktualisierte Merkblätter zur Qualitätssortierung von Laubholz sind in der nun gültigen 3. Auflage auf der Webseite www.rvr-deutschland.de zum Download verfügbar. Eine auf wasserabweisendem Papier gedruckte Version wird gegenwärtig von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung produziert und kann in Kürze über deren Online-Shop bezogen werden.

Merkblatt Eiche

Merkblatt Buche

Kontakt:

Dr. Järmo Stablo

E-Mail: sta-rvr@rvr-deutschland.de

Webseite: www.rvr-deutschland.de

Hintergrundinformationen zum Ständigen Ausschuss und der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR):

Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den beiden Dachverbänden der Forst- und Holzwirtschaft – dem Deutschen Forstwirtschaftsrat e. V. (DFWR) und dem Deutschen Holzwirtschaftsrat e. V. (DHWR) – die zusammen die Plattform Forst und Holz bilden. Die RVR regelt die Sortierung und Vermessung von Rohholz sowie die damit zusammenhängenden Begriffsdefinitionen bundeseinheitlich auf privatrechtlicher Basis. Die Plattform Forst und Holz richtete mit Unterzeichnung der RVR einen Ständigen Ausschuss (StA RVR) ein, der sich paritätisch aus Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft zusammensetzt. Der StA RVR bewertet neue technische Entwicklungen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrungen und entwickelt die RVR bei Bedarf kontinuierlich weiter. Die Arbeit des StA RVR wird nachvollziehbar dokumentiert und ist öffentlich einsehbar auf folgender Webseite: www.rvr-deutschland.de

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