Anforderungen und Hürden für eine unbürokratische und praxisnahe Umsetzung des Verordnungsrahmens im deutschen Staats-, Privat- und Kommunalwald sowie in den Betrieben der Holzindustrie
Ausgangssituation:
Deutschland ist mit 11,4 Millionen Hektar zu einem Drittel bewaldet und der Holzvorrat in den
Wäldern der Bundesrepublik ist größer als in jedem anderen Land der Europäischen Union
(EU). Seit Jahrzehnten wächst die Waldfläche in Deutschland stetig. Diese Aspekte werden
durch die bewährte nachhaltige Waldbewirtschaftung, geltende Bundes- und
Landeswaldgesetze sowie verschiedene Zertifizierungssysteme (80% der Waldfläche ist
zertifiziert) gesichert. Somit existieren normative, rechtliche und freiwillige Beschränkungen,
die eine nachhaltige Forstwirtschaft ohne Entwaldung und Waldschädigung in Deutschland
wirkungsstark garantieren und die Erbringung der Ökosystemleistungen des Waldes langfristig
sichern.
Die praktische Umsetzung der EU-Verordnung gegen Entwaldung, vor allem die Umsetzung
und Einhaltung der Sorgfaltspflicht sowie die Erstellung der Sorgfaltserklärungen, wird
erheblichen bürokratischen und ökonomischen Aufwand verursachen. Dies gilt insbesondere
für den Kleinprivatwald und die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sowie für die
Holzindustrie, da viele der benötigten Informationen bisher nicht erhoben werden und/oder
nicht in digitalisierter Form vorliegen.
Verhältnismäßigkeit
Grundsätzlich begrüßt die Plattform Forst & Holz die Bemühungen der EU zur Verminderung
der globalen Entwaldung zum Erhalt von Biodiversität sowie zum Erreichen der Klimaziele. In
diesem Kontext führt eine vollumfängliche Umsetzung der EUDR in Mitgliedsstaaten mit
geringem Entwaldungsrisiko zu keiner Verbesserung des globalen Entwaldungszustandes, da
das Problem der illegalen Entwaldung in diesen Mitgliedsstaaten nicht vorliegt. Zur Wahrung
der Verhältnismäßigkeit sollte daher eine differenzierte Umsetzung der VO angestrebt
werden, die dem jeweiligen Entwaldungsrisiko der Mitgliedstaaten Rechnung trägt. Eine
undifferenzierte Umsetzung der VO führt zu einem erheblichen zusätzlichen
Bürokratieaufbau, der in Bezug auf die Holzerzeugung aufgrund bereits bestehender
Waldgesetze, flächendeckend funktionierender Forstverwaltungen und einem hohen Grad an
freiwilliger Zertifizierung hierzulande unnötig und daher zu vermeiden ist. Für die deutschen
Waldbesitzenden und die Industriebetriebe bedeutet dies einen unverhältnismäßig hohen
Aufwand.
Die sich anbahnenden bürokratischen Hürden und hohen technischen Voraussetzungen
werden verhindern, dass alle Marktteilnehmer einen freien Zugang zu den Märkten behalten,
Klein- und Kleinstprivatwaldbesitzer werden auf der Strecke bleiben. Ebenso wird der
Dokumentations-, Digitalisierungs- und Verwaltungsaufwand für große und mittlere Betriebe
der Forst- und Holzwirtschaft unverhältnismäßig hoch in Bezug auf den Nutzen der
Verordnung sein.
Kritikpunkte
Nach aktuellem Kenntnisstand zeichnet sich eine eher bürokratische und praxisferne
Umsetzung der Verordnung auf nationaler Ebene ab. Die Plattform Forst und Holz formuliert
daher folgende Kritikpunkte:
- In Deutschland gibt es keine Waldschädigung im Sinne der Verordnung und die Legalität
des Holzeinschlages ist bereits gesichert.
Diese Punkte werden durch bestehende Gesetzgebung, Verordnungen und Vorschriften
ausreichend geschützt und durch eine flächendeckend vorhandene Exekutive überwacht.
Eine undifferenzierte Umsetzung der EUDR in ein nationales Gesetz würde zu nicht mehr
effektiv leistbaren bürokratischen Kontroll- und Prüfvorgängen führen. Der Schutz des
Waldes vor Schädigung und illegalem Holzeinschlag ist bereits durch etablierte
Kontrollmechanismen voll umfänglich abgedeckt. Deutschland ist daher als Niedrig-Risiko-
Land im Sinne der EUDR anzusehen. - Eine Erfüllung der EUDR wird an den fehlenden EDV-Möglichkeiten kleinerer
Unternehmen sowie des einzelnen Waldbesitzenden scheitern und diesen somit vom
Markt ausschließen.
Es gibt eine Vielzahl von Waldbesitzenden, besonders im Kleinprivatwald sowie
betroffenen Holzbetrieben, welche die Anforderungen der EUDR aufgrund fehlender EDVMöglichkeiten
aktuell nicht umsetzen können und deshalb mit dem Ende der
Übergangsfrist ihren Marktzugang verlieren.
Dies wird zu einer Beendigung der Bewirtschaftung dieser Waldflächen führen und somit
den Zielen der Holzmobilisierung und der Klimaanpassung unserer Wälder
entgegenstehen. - Der Bürokratieaufwand, den die nationale Umsetzung der Verordnung mit sich bringt,
steht in keinem angemessenen Verhältnis zur Vermeidung von Entwaldung in
Deutschland, da diese schlichtweg nicht stattfindet.
Entgegen den Bestrebungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau wird die
nationale Umsetzung der EUDR zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen. Dies
betrifft nicht nur die Waldbesitzer, sondern auch die Länder und den Bund selbst. Der
Aufwand für die Erfassung und Eingabe der erforderlichen Daten, die notwendigen
personellen Ressourcen für die Dokumentation und die Kontrolle sowie der allgemeine
Aufwand für die Umsetzung der Verordnung sind in Deutschland und anderen
Mitgliedsstaaten mit geringem Entwaldungsrisiko nicht erforderlich. Zusätzliche
Maßnahmen in diesen Ländern führen zu keiner Verbesserung der globalen
Entwaldungssituation. Von einer Sinnhaftigkeit oder gar Wirksamkeit der EUDR in
Deutschland kann in Bezug auf die Holzerzeugung daher keine Rede sein. Angemessen
wäre es, in Staaten, die in den letzten Jahrzehnten nachweislich keine Entwaldung
aufweisen, auf Sorgfaltserklärungen zu verzichten. - Der Testlauf der Betriebe mit der Informationsplattform der EU zeigt eklatante Defizite in der technischen Umsetzung. Von etlichen an der Testphase des EU-Informationssystems (IS) beteiligten Unternehmen der Forst- und Holzwirtschaft kommt das eindeutige Signal: So wie die Umsetzung technisch angedacht ist, wird sie nicht umzusetzen sein. Das System weist große Defizite in der Handhabbarkeit der Dateneingabe, der Verarbeitungskapazität und der Übersichtlichkeit auf. Durch die EUDR wird eine große Anzahl von verschiedenen Rohstoffquellen in Deutschland zu einer großen Zahl an Erstdeklarationen und Referenznummern führen. Nur eine vollkommen automatische Schnittstelle wird insbesondere bei großen Unternehmen den zu erwartenden Aufwand stemmen können.
Fazit
Die Plattform Forst & Holz hält eine undifferenzierte Umsetzung der EUDR in Bezug auf die
Holzerzeugung insgesamt für nicht zielführend, da die bisherigen Regelungen des
Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes, der Waldgesetze des Bundes und der Länder sowie andere
normative Vorschriften illegale Entwaldung in der Bundesrepublik wirksam verhindern. Die
Erhebung, Verarbeitung, Aktualisierung und Kontrolle weiterer Datenmengen stehen in
keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Bekämpfung von illegaler Entwaldung in
Deutschland und weltweit, sie sollten daher vermieden werden.
Wir fordern das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dringend auf, sich für
eine differenzierte Umsetzung der EUDR einzusetzen, so dass zusätzliche Bürokratie
vermieden wird, kein Waldbesitzer seinen Marktzugang verliert und überfordert wird sowie
den Forstbehörden der Länder kein zusätzlicher Kontrollaufwand aufgebürdet wird. Die
Praxistauglichkeit der Verordnung ist derzeit nicht gegeben. Hierzu verweisen wir auf ähnliche
Äußerungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Die Plattform Forst und Holz schlägt daher vor, dass ein Staat, der nachweisen kann, dass er
in den letzten 10 Jahren keine Beanstandungen in Bezug auf das Hauptziel der EUDR, nämlich
die Verhinderung illegaler Entwaldung, erhalten hat, von der Durchführung der
entsprechenden Prozesse befreit wird. Damit ist nach unserer Auffassung die notwendige
WTO-Konformität hergestellt und zudem werden unnötige Bürokratie und damit verbundene
Kosten vermieden.