Die RVR besagt, dass die einzelstammweise Vermessung mit elektronischen Rundholzvermessungsanlagen im Werk nach den Vorgaben der RV WV erfolgt. Die RV WV ist damit integraler Bestandteil der RVR. Die Zuständigkeit für die Betreuung der RV WV lag bisher beim sog. »DFWR/VDS-Arbeitskreis Werksvermessung« [AK WV] und auf übergeordneter Ebene bei dem Präsidium bzw. Vorstand des Deutschen Forstwirtschaftsrats e.V. (DFWR) bzw. des Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverbands e.V. (DeSH).
