Die Politik ist gefordert, eine gesetzliche Grundlage zur Risikovorsorge und zum Krisenmanagement für den Wald im Klimawandel zu schaffen!
Berlin, 05. März 2020. Bei dem Parlamentarischen Frühstück der Plattform Forst & Holz in Berlin nutzen zahlreiche Abgeordnete sowie Vertreter aus Ministerien und Verbänden die Möglichkeit, um sich über den aktuellen Stand der Forstwirtschaft in der Klimakrise zu informieren und sich zu erforderlichen politischen Instrumenten für den Umgang mit dem Klimawandel auszutauschen.
„Das Cluster Forst und Holz benötigt dringend eine gesetzliche Grundlage für eine systematische Risikovorsorge und ein schnelles Handeln im Kalamitätsfall,“ betont Georg Schirmbeck, stellvertretender Sprecher der Plattform Forst & Holz und Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR). Es ist ein wichtiger Baustein, um das Cluster Forst und Holz im Klimawandel zukunftssicher aufzustellen. Damit wird es in die Lage versetzt, weiterhin alle seine Leistungen sowie einen Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzes liefern zu können.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat nach dem Waldgipfel im Herbst 2019 ein umfangreiches Hilfspaket für die Waldbesitzenden in Höhe von 547 Mio. Euro Bundesmittel für fünf Jahre aufgelegt. „Es ist sehr anzuerkennen, dass die Bundesregierung die Fördermöglichkeiten für die Bewältigung der Klimawandelfolgen im Wald deutlich erweitert und auch mit nennenswerten Finanzhilfen ausgestattet hat. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass diese Hilfen nur dazu genutzt werden können, einzelne forstliche Maßnahmen seitens Bund und Ländern anteilig mitzufinanzieren. Eine Kompensation für die ökonomischen Folgen der menschengemachten Klimakrise ist damit ebenso wenig verbunden wie eine Honorierung der vielen Ökosystemleistungen, die Wald und Forstwirtschaft für die Gesellschaft erbringen“, erklärt Dr. Jens Jacob vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Forstchefkonferenz von Bund und Ländern (FCK). Jacob weiter: „Wir dürfen nicht das Risiko eingehen, dass Waldbesitzende ihren Wald durch die zunehmende Kostenbelastung aufgeben müssen und wir dadurch diese vielfältigen Leistungen verlieren. Die Gesellschaft muss an deren Finanzierung vielmehr nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ teilnehmen. Hierfür bieten sich die Einnahmen aus der Bepreisung der CO2-Emissionen an, leistet doch der Wald in Form von Biomasseproduktion erhebliche Beiträge dazu, diese Emissionen der Atmosphäre wieder zu entziehen.“
„Das derzeitige Überangebot an Schadholz führt zu einer schwierigen Einnahmesituation. Es fehlen den Waldbesitzenden Einnahmen, die sie für die Wiederbewaldung und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel benötigen. Um die Situation künftig zu entschärfen, benötigen Forstbetriebe alternative und krisensichere Finanzierungsmodelle. In diesem Kontext sollten beispielsweise die klimawandelbedingten Aufwendungen zur Stabilisierung des Ökosystems Wald stärker honoriert werden“, betont Steffen Rathke, Sprecher der Plattform Forst & Holz und Präsident des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR).
„Darüber hinaus muss die forstliche Risikovorsorge gestärkt werden, beispielsweise durch finanzielle Rücklagen und Waldschadensversicherungen und auch die Aufstellung regionaler Waldkrisenpläne, um zeitnah und unabhängig von politischen Entscheidungsprozessen reagieren zu können,“ betont Prof. Dr. Bernhard Möhring von der Georg-August-Universität Göttingen. Er wies in seinem Impulsvortrag auf die dringend notwendige Novellierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes hin. Es solle zu einem Gesetz zum Schutz des Waldes im Klimawandel weiterentwickelt werden. Neben Maßnahmen zur Risikovorsorge sind darin in einem gestuften Verfahren Maßnahmen für den regionalen und nationalen Kalamitätsfall vorzusehen. Regionale Maßnahmen wären beispielsweise die Förderung der Schadensbekämpfung insbesondere im Kleinprivatwald sowie die Erleichterung von Holzaufarbeitung und Logistik. Für den nationalen Kalamitätsfall wäre der Erlass einer Rechtsverordnung zur Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags vorzusehen, um Marktstörungen abzumildern. Die Gesetzesnovelle solle möglichst bald in Angriff genommen werden, da der Krisenmodus die Forstwirtschaft auch in Zukunft weiter begleiten werde.
Sturm, Dürre und Schadorganismen haben den Wäldern in den vergangenen beiden Jahren schwere Schäden verursacht. Die Folgen des Klimawandels für den Wald sowie für die Forst- und die Holzwirtschaft sind deutlich sicht- und spürbar. Die Schadfläche ist mit bis zu 245.000 Hektar mehr als doppelt so groß wie die Fläche Berlins. „Mit der angefallenen Schadholzmenge von 160 Mio. Kubikmetern Holz könnten bis zu fünf Mio. LKW beladen werden, die hintereinander gereiht zweieinhalb Mal um die Erde reichen“, so Georg Schirmbeck.
- (pdf, 0 B)